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Marktordnung / Teilnahmebedingungen
für den Designer & Secondhand Flohmarkt im Stadthof Hanau

1. Veranstalter

Veranstalter des Designer- & Secondhandflohmarkts ist:
biggmarket, Benecke, Loos & Stelter GbR
Grünspechtweg 14
63457 Hanau

2. Veranstaltungsort

Stadthof Hanau
Am Markt 2
63450 Hanau

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind sowohl gewerbliche als auch private Anbieterinnen und Anbieter.

Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet, bei Veranstaltungen, die während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten stattfinden, im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte zu sein. Bei allen anderen Veranstaltungen ist für gewerbliche Anbieter eine gültige Gewerbeanmeldung bzw. ein festes Gewerbe ausreichend.

Die Entscheidung über die Zulassung einzelner Anbieterinnen und Anbieter sowie über das jeweilige Warenangebot obliegt ausschließlich der Marktleitung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

4. Standgeld und Ausstattung

Das Standgeld beträgt zwischen 55,00 bis 65,00 € inkl. MwSt. zzgl. Buchungsgebühren des Anbieters

Pro Stand stellt der Veranstalter folgende Ausstattung zur Verfügung:

  • 1 Tisch (ca. 220 cm Länge, 50 cm Breite)

  • 2 Bänke, flexibel nutzbar (z. B. zum Sitzen oder als Ablagefläche für Schuhe, Taschen oder Accessoires)

Zusätzlich ist die Nutzung eines eigenen Kleiderständers mit einer maximalen Länge von 180 cm zulässig. Der Kleiderständer ist vom Standbetreiber selbst mitzubringen und seitlich neben dem Tisch zu platzieren.

5. Rücktritt / Stornierung

Ein Rücktritt von der Teilnahme ist schriftlich mitzuteilen.

Bei einer Absage mehr als einen 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das Standgeld vollständig erstattet.
Bei einer Absage mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Standgeldes fällig.
Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das volle Standgeld fällig.

6. Standplatzverteilung

Die Einteilung und Zuweisung der Standplätze erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.
Der konkrete Standplatz wird der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer bei Ankunft vor Ort zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.

7. Warenangebot

Zum Verkauf angeboten werden dürfen ausschließlich Waren mit direktem Bezug zu Mode und Fashion (z. B. Kleidung, Schuhe, Taschen, Accessoires).

Nicht gestattet ist der Verkauf von Waren ohne Fashion-Bezug, insbesondere Dekorationsartikel, Möbel, Spielzeug oder sonstige nicht themenbezogene Produkte.

Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Stand ohne Anspruch auf Rückerstattung des Standgeldes vom Marktgelände zu verweisen.

8. Öffnungszeiten

Der Designer- & Secondhandflohmarkt hat folgende Öffnungszeiten:
Samstag: 10:00 – 15:00 Uhr

Die Öffnungszeiten sind verbindlich einzuhalten. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.

9. Bewachung

Eine Bewachung der Stände durch den Veranstalter erfolgt nicht.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst für die Sicherung des eigenen Standes sowie der ausgestellten Waren gegen Diebstahl und Beschädigung verantwortlich.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl oder Sachschäden.

10. Abfall und Sauberkeit

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, ihren Standbereich während und nach der Veranstaltung sauber zu halten.
Anfallender Abfall ist nach Veranstaltungsende vollständig vom Standbetreiber mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

11. Aufbau und Abbau

Der Aufbau der Stände ist zu folgenden Zeiten möglich:

  • Freitag: 18:00 – 20:00 Uhr

  • Samstag: 07:30 – 10:00 Uhr

Der Abbau der Stände darf erst nach Ende der Veranstaltung ab 15:00 Uhr erfolgen.

Zusätzlich sind die Hinweise für Verkäuferinnen und Verkäufer auf der Website zu beachten:
www.designerflohmarkt.com/verkäuferinfos

12. Haftungsausschluss

Der Veranstalter hat für die Veranstaltung keine gesonderte Versicherung abgeschlossen.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil und haftet uneingeschränkt für alle Personen- und Sachschäden, die durch eigenes Verschulden entstehen.

Eine Haftung des Veranstalters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Stand: Januar 2026

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